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Angebot | Psychotherapie – Iris Ulrich-Pur, Wien

Angebot und Rahmen

Hier finden Sie Informationen zu Angebot, Ablauf und Rahmenbedingungen meiner psychotherapeutischen Arbeit. Transparenz zu Dauer, Kosten und Setting ist mir dabei besonders wichtig.

Ich biete Therapie auf Deutsch (Muttersprache), Englisch (C2) und Russisch (B2) an.

Erstgespräch

Dauer: 50 Minuten
Kosten: 90 Euro

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Wir besprechen Ihr Anliegen, klären erste Fragen und schauen gemeinsam, ob eine psychotherapeutische Zusammenarbeit für Sie passend ist. Das Erstgespräch ist unverbindlich und bietet Raum, um den weiteren Rahmen abzustimmen.

Supervision

Supervision richtet sich an Einzelpersonen oder Teams und wird individuell nach Anliegen und Setting vereinbart. Dauer und Kosten werden im Vorfeld abgestimmt.

Zielgruppe sind Lehrpersonen.

 

Absageregelung

​Vereinbarte Termine sind verbindlich. Bei Absagen unter 24 Stunden oder bei Nichterscheinen wird das Honorar vollständig verrechnet.

Einzeltherapie (Monodrama)

Dauer: 50 Minuten
Kosten: 90 Euro
Setting: in der Regel wöchentlich

Die Einzeltherapie bietet einen geschützten Rahmen, um an Themen zu arbeiten, die Sie aktuell beschäftigen. Tempo, Tiefe und Dauer der Therapie orientieren sich an Ihren Bedürfnissen und Zielen.

Die durchschnittliche Dauer einer psychotherapeutischen Begleitung ist individuell verschieden und reicht von wenigen Monaten bis zu einer längerfristigen Zusammenarbeit. 

Gruppentherapie

Informationen: ab März 2026

Angebote zur Gruppentherapie befinden sich im Aufbau. Neben laufenden Jahresgruppen sind auch themenspezifische Sommergruppen in Planung. Nähere Informationen zu Inhalten, Rahmen und Anmeldung stehen ab März 2026 zur Verfügung.

Kostenübernahme & steuerliche Absetzbarkeit

Kosten für Psychotherapie bei Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision können nicht bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Sie können die Honorarnoten aber bei Ihrem Steuerausgleich als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Voraussetzung dafür ist in der Regel eine ärztliche Verordnung, damit die Therapie als Krankheitskosten anerkannt werden kann.

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