Rechtliches
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen meiner psychotherapeutischen Tätigkeit.
Psychotherapeutin in Fachausbildung unter Lehrsupervision
„In Fachausbildung unter Lehrsupervision“ (bis 30.09.2026 "in Ausbildung unter Supervision") bedeutet, dass ich mich im letzten Abschnitt meiner gesetzlich geregelten Psychotherapieausbildung befinde. In diesem Ausbildungsabschnitt führe ich bereits eigenständig Psychotherapien durch. Meine psychotherapeutische Arbeit wird regelmäßig in Lehrsupervision fachlich begleitet und reflektiert.
Die Lehrsupervision dient der fachlichen Reflexion meiner therapeutischen Arbeit und der Qualitätssicherung.
Für psychotherapeutische Leistungen bei Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision besteht bei den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern kein Kostenzuschuss. Die Sitzungen sind daher privat zu bezahlen. Eine mögliche Kostenübernahme durch private Versicherungen oder andere Kostenträger ist individuell abzuklären.
Verschwiegenheitspflicht
Ich unterliege gemäß § 45 Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024) der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Diese umfasst alle Geheimnisse, die mir im Rahmen meiner psychotherapeutischen Tätigkeit anvertraut oder bekannt werden. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch über die Beendigung der Psychotherapie hinaus.
Gesetzlich vorgesehene Mitteilungs- und Anzeigepflichten bleiben davon unberührt.
Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in meiner Datenschutzerklärung.
